Schulordnung

Schulordnung der Astrid-Lindgren-Schule Usingen

1.  Regeln für das Schulgebäude

In unserer Schule sollen sich Lehrer und Schüler wohlfühlen. Deshalb begegnen wir uns mit Rücksichtnahme, Achtung und Verständnis.
Eine Klassenzimmerordnung wird von jeder Klasse mit  ihrem Klassenlehrer aufgestellt.
Rennen, Toben und Schreien ist im Schulgebäude verboten.
Die Fenster im Flur, Schutztürschalter und Feuermelder  dürfen nicht von Kindern betätigt werden.
In den Pausen und während der Unterrichtszeit dürfen die Schüler das Schulgelände nicht ohne Erlaubnis verlassen.
Das Schulgebäude ist sauber zu halten.
Bei absichtlicher Zerstörung oder Beschädigung von Schuleigentum werden die Eltern haftbar gemacht.

Vor dem Unterricht

1.1           Eltern bringen ihre Kinder nur bis zur gelben Linie an der        
Grundstücksgrenze und holen sie auch dort wieder ab.

1.2           Um 7.40 Uhr beginnt die Gleitzeit. Die Kinder betreten die Klassenräume und warten dort auf den Beginn des Unterrichtes.

1.3           Beginnt der Unterricht später, treffen sich die Schüler erst 5 Minuten vor Unterricht im Schulinnenhof. Mit dem Gong gehen die Kinder langsam und leise in ihre Klassenräume.

Während der Unterrichtszeit

1.4           Während der Unterrichtszeit verhalten sich alle auf den Fluren und in der Eingangshalle besonders leise.

Nach dem Unterricht

1.5           Nach Schulschluss verlassen die Kinder sofort das Schulgrundstück.

1.6           Nach der 6. Stunde gibt es für die Buskinder eine Sonderregelung: Bei extremen Witterungsverhältnissen betreut der zuständige Lehrer die Kinder im Musikraum.

2. Verhalten während der Pausen

2.1    Nach dem Ertönen des Pausenzeichens begeben sich die Schüler
unverzüglich auf den Pausenhof, der Lehrer verlässt als letzter den
Klassenraum. Nach Ende der Pause begeben sich die Schüler
sofort zu den Unterrichtsräumen. Am Hintereingang darf kein „Knäuel“ gebildet werden. 
Die Kinder stellen sich hintereinander an.

2.2    Auf dem Pausenhof verhält sich jeder so, dass niemand gefährdet
verletzt oder belästigt wird. Als Rutschenregeln gelten: Abstand
halten, nicht auf dem Bauch rutschen, auf der Rutsche nicht laufen
oder springen.

2.3    Das Werfen von Gegenständen z.B. Steinen, Schneebällen oder
Wasserbomben ist nicht erlaubt.

2.4           In den Pausen und während der Unterrichtszeit dürfen die Schüler
das Schulgelände  ohne Erlaubnis nicht verlassen.

2.5    Die Schüler dürfen während der Pause nur die Toiletten im
Erdgeschoss des Hauptgebäudes benutzen. Der längere
Aufenthalt im Toilettenraum ist nicht gestattet.
Gefährliche Gegenstände dürfen nicht mit in die Schule
gebracht werden (z.B. Messer, Feuerzeug).

2.7           Die Regenpause wird durch ein extra Klingelzeichen angekündigt.
Alle Kinder begeben sich unverzüglich in das Schulgebäude und
beschäftigen sich leise in ihren Klassenräumen.

2.8           Die besonderen Regeln zum Verhalten auf dem Pausenhof sind zu
beachten:

2.8.1   Fußballspielen nur auf dem Hartplatz, Handballspiele nur auf dem
Turnhallenhof und vor dem Musikraum.

2.8.2   Bei roter Fahne dürfen die Rasenflächen nicht betreten werden.

2.8.3   Die gelben Linien als Grenze beachten.

 

3. Konsequenzen bei Fehlverhalten

3.1           Im Schulgebäude

3.1.1   Ermahnung

3.1.2   Mitteilung an den / die Klassenlehrer / in

3.1.3   Zusatzarbeit

3.1.4   Mitteilung an die Eltern im Wiederholungsfall

3.1.5   Offizielle schriftliche Ermahnung an die Eltern

3.2    In der Pause

3.2.1   Ermahnung

3.2.2   Schüler / in muss sich in direkter Nähe der aufsichtsführenden Lehrkraft aufhalten

3.2.3   Geräteverbot

3.2.4   Mitteilung an den / die Klassenlehrer / in

3.2.5   Zusatzarbeit (Zusammenhang zum Vorfall)

3.2.6   Pausenverbot für eine oder mehrere nachfolgende Pausen

3.2.7   Mitteilung an die Eltern

3.2.8   Offizielle schriftliche Ermahnung an die Eltern

4.   Elternverhalten

1.    Eine respektvolle Haltung Kindern, Lehrerschaft und Schulleitung gegenüber ist unabdingbar für ein erfolgreiches Arbeiten mit Ihren Kindern.

Schicken Sie Ihr Kind pünktlich zur Schule, achten Sie auf gesundes Frühstück und ordentliches, vollständiges Arbeitsmaterial.

Beachten Sie die Informationszettel der Schule.

2.    Eltern sorgen für einen sicheren Schulweg, indem sie

a.    den Zebrastreifen benutzen

b.    die Halteverbote beachten, besonders rund um den Zebrastreifen

c.    den Lehrerparkplatz freihalten

d.    die Kinder nur bis zum Schulhof bringen und sie dort wieder abholen (gelbe Linie)

Fehlende Kinder werden nicht über das Sekretariat entschuldigt.

Bei kurzfristigem Fehlen informieren Sie stattdessen einen Mitschüler.

Eine schriftliche Entschuldigung ist stets erforderlich, spätestens jedoch am dritten Fehltag muss diese bzw. ein ärztliches Attest vorliegen.

 

5.  Lehrerverhalten

Fachräume:

Fach- und Funktionsräume müssen in geordnetem und aufgeräumtem Zustand verlassen werden.

Entliehene Materialien, Geräte, Instrumente,... sind nach Gebrauch eigenverantwortlich zurück zu räumen.

Zu Fach- und Funktionsräumen zählen:

Turnhalle, Bewegungsraum, Werkraum, Musikraum, Videoraum, Computerraum, Kopierraum, Krankenzimmer sowie Lehrerzimmer.

Fachlehrer:

Für Fachlehrer sollte es selbstverständlich sein, Räume nach dem Unterricht in sauberem Zustand zu hinterlassen.

Auch die Tafel sollte gesäubert sein.

Nach Unterrichtsschluss müssen die Fenster geschlossen und ggf. die Stühle hochgestellt werden.

Sozialer Umgang:

Eine respektvolle Haltung Kindern, Kollegen, Schulleitung, Schulbediensteten und Eltern gegenüber ist unabdingbar für ein angenehmes Arbeitsklima.

Aufsicht:

Der Gong ist gleichzeitig das Zeichen für die Aufsichtsübergabe an den jeweilig Unterrichtenden.

Für Unterricht außerhalb des eigenen Klassenraumes werden folgende Treffpunkte vereinbart:

1. Klassenraum

2. Innenhof

3. nach pers. Absprache außerhalb des Schulgebäudes

Die entsprechende Regelung trifft der Unterrichtende verbindlich mit der jeweiligen Klasse.

Die Pausenaufsichten sind verantwortlich für die seitlichen bzw. hinteren Außentüren.

Zum Schließen wird der Schnäpper betätigt.

Nach Beendigung der Pause müssen die Türen wieder geöffnet werden.

Ein Abschließen ist nicht gestattet (Fluchtweg).